Personalvertretungsrecht ist das Recht der Mitarbeitervertretungen im öffentlichen Dienst und dem Zweig des Verwaltungsrechts zuzuordnen.
Die Betreuung Ihres arbeitsrechtlichen Mandats kann Kenntnisse im Personalvertretungsrecht erfordern.
Ich verfüge über spezialisierte Rechtskenntnisse auf diesem Gebiet insbesondere durch meine Referententätigkeit für das Kommunale Bildungswerk Berlin.
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