Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie den Tarifvertragsparteien.
Kaum ein Rechtsgebiet ist so schnelllebig wie das Arbeitsrecht. Es gilt nicht nur eine Flut verschiedenster Gesetze zu überblicken, auch die sich weiter entwickelnde oder ändernde Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und des Europäischen Gerichtshofs ist zu berücksichtigen.
Als Referentin bei verschiedenen Institutionen bin ich immer auf dem aktuellen Stand. Fundierte und aktuelle Rechtskenntnisse sind Grundlage meines Handelns.
Gepaart mit meiner langjährigen praktischen Erfahrung kann ich Ihre Anforderungen in nahezu allen Bereichen des Arbeitsrechts erfüllen. Ich kenne die Konflikte der Arbeitswelt.
Auf Grund meiner umfangreichen Tätigkeit vor vielen bundesdeutschen Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht berate ich vorausschauend. Daran orientiert erhalten Sie von mir klare Handlungsempfehlungen.
Ich finde für Sie pragmatische und effinziente Lösungen auf der Grundlage einer realistischen Risikoabwägung und ich verhandle unter Berücksichtigung aller Aspekte des Falls erfolgreich mit Ihren Gegnern.
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